Die Förderaktion läuft solange ein Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2025. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Einsatz von 100 Prozent Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.