
E-Mobilitätsoffensive 2023
Die E-Mobilitätsoffensive des Klimaschutzministeriums (BMK) wird auch im Jahr 2023 fortgesetzt. Gemeinsam mit den Automobil- sowie den Zweiradimporteuren wird auch 2023 der Kauf eines E-Autos für Privatpersonen mit 5.000 Euro gefördert.
Private Ladeinfrastruktur wird mit 600 Euro für Wallboxen und mit 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern gefördert. Betriebliche Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert. Der Kauf eines E-Motorrads wird mit bis zu 1.900 Euro gefördert.
95 Millionen Euro für E-Mobilität
Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium für das kommende Jahr 95 Millionen Euro für die E-Mobilitätsoffensive zur Verfügung. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben, wird es für derzeit unterversorgte Gebiete ein zusätzliches Förderprogramm geben. Hierfür sind ab Mitte 2023 weitere 10 Millionen Euro vorgesehen. Eine Änderung gibt es bei der Förderung für Plug-in-Hybride: Sie müssen ab kommendem Jahr 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, um für eine Förderung von 2.500 Euro in Frage zu kommen. Bisher waren 50 Kilometer ausreichend.
Förderung für Betriebe: neue Schwerpunktsetzung
Bei der Förderung für Betriebe gibt es eine neue Schwerpunktsetzung. Die Förderung für E-PKW für Betriebe läuft aus. Für Betriebe gibt es hier mehrfache steuerliche Begünstigungen, durch die Sachbezugsbefreiung, die Vorsteuerabzugsfähigkeit, den Entfall der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und den Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer. Bei der betrieblichen Anschaffung eines Elektroautos kann ab 1. Jänner 2023 ein Investitionsfreibetrag in der Höhe von 15. Prozent der Anschaffungskosten geltend gemacht werden.
Die Weiterführung der (E-)Transportradförderung ist auch für 2023 geplant. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, daher sind die Details noch offen.
Online-Registrierung & Einreichung
Detailliertere Informationen zu den Förderangeboten der E-Mobilitätsoffensive 2023 finden Sie unter umweltfoerderung.at. Gefördert werden alle ordnungsgemäß registrierten Fahrzeuge/Ladeinfrastruktureinrichtungen, für die innerhalb der Frist von 36 Wochen ab Online-Registrierung ein vollständiger Förderantrag über die Online-Plattform gestellt wurde und bei denen alle Förderbedingungen entsprechend diesem Leitfaden, den Allgemeinen Vertragsbedingungen und der „klima:aktiv mobil Förderungsrichtlinie idgF.“ eingehalten werden.
Die Registrierungsplattform ist längstens bis 31.03.2024 geöffnet.
Die Online-Registrierung sowie die Einreichung von Förderungsanträgen erfolgen über die Abwicklungsstelle KPC. Hier finden Sie alle Voraussetzungen und Details sowie weiterführende Informationen.