

Förderung für einspurige E-Kraftfahrzeuge wird verlängert
Unter dem Titel eRide verlängert das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) die Förderung für einspurige E-Kraftfahrzeuge und setzt den neuen Fördertopf bei 1,5 Millionen Euro an. Die Pauschalfördersätze für Privatpersonen sind auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, jene für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine auf maximal 30 Prozent. Ab September 2025 können Förderanträge eingereicht werden, das Programm läuft bis zum Frühjahr 2026. Weitere Informationen in der BMIMI Infothek.
Elektro-Zweiräder und E-Leichtfahrzeuge | Zweiradimporteure | BMIMI | insgesamt |
E-Zweirad Kfz mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e | € 350,- | € 600,- | € 950,- |
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e < 11 KW | € 500,- | € 1.200,- | € 1.700,- |
E-Zweirad mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e > 11 KW | € 500,- | € 1.800,- | € 2.300,- |