
Das Ladeangebot für E-Autos ist umfassend zu sehen, das unterscheidet E-Mobilität vom Tanken von Verbrennerfahrzeugen. Neben den öffentlich zugänglichen Ladestellen sind private Wallboxen und halböffentliche Ladestellen eine wesentliche Säule. Laut Schätzungen erfolgen rund 80 Prozent der Ladungen dort, wo ein Fahrzeug längere Zeit steht: zu Hause und am Arbeitsplatz. Daher ist ein einfacher Zugang zum privaten Laden entscheidend für die breite Akzeptanz von E-Mobilität. Dabei geht es sowohl um das Laden im beruflichen Umfeld als auch um Lösungen für das Wohnen in Miet- und Eigentumsobjekten.
Anpassungen im Miet- und Wohnrecht
Im privaten Bereich hängt der Zugang zu Ladeinfrastruktur stark von rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Im Wohnungseigentumsrecht geht es darum, gemeinschaftliche Ladelösungen wesentlich vereinfacht zu ermöglichen und als bevorzugte Maßnahme zu verankern. Damit können Genehmigungsverfahren vereinfacht und blockierende Entscheidungen einzelner Eigentümer:innen verhindert werden.
Im Mehrgeschosswohnbau sollte zudem sichergestellt werden, dass Bauträger:innen beim Neubau ausreichende Vorkehrungen treffen: eine ausreichend dimensionierte Hausanschlussleitung, Vorsehen von Kabelwegen sowie genügend Raum für die Vorinstallation von Verteilerschränken. Damit kann eine spätere Umsetzung von Ladeinfrastruktur technisch und wirtschaftlich erleichtert werden.
Darüber hinaus gilt es, gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur-Anlagen zu fördern, um vor allem im Gebäudebestand die Eintrittshürde deutlich zu senken. Diese Anlagen verhindern Insellösungen, ermöglichen intelligentes Lastmanagement und reduzieren so die erforderliche Anschlussleistung. Ladeinfrastruktur ist in Brandmeldeanlagen so zu integrieren, dass unnötige Mehrkosten vermieden und höhere Leistungsklassen für Ladeeinrichtungen zugelassen werden.
Gebäuderichtlinie österreichweit vereinheitlichen
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verlangt europaweit den Ausbau von Ladeinfrastruktur in gewerblich genutzten Gebäuden. Für Österreich ist es notwendig und sinnvoll, diese Vorgaben einheitlich für alle Bundesländer und praxisnah umzusetzen. Entsprechende Umsetzungsvorschläge liegen vor. Neben der Mindestausstattung sollten alternativ Schnellladelösungen berücksichtigt werden, um bestmöglichen Kundennutzen zu garantieren. Damit die vorgeschriebene Nachrüstung aller Bestandsgebäude, die nicht zu Wohnzwecken dienen, mit mehr als zwanzig Stellplätzen gelingt, ist die Frist dafür (derzeit bis 1.1.2027) um mindestens zwei Jahre zu verlängern.
Wohnbauförderung als Vorbild: In Oberösterreich und Vorarlberg gibt es bereits Förderungen, die Ladeinfrastruktur im Wohnbau direkt berücksichtigen. Diese Programme setzen Anreize für die gemeinschaftliche Errichtung von Ladepunkten und die technische Vorbereitung im Neubau. Der BEÖ sieht darin wegweisende Beispiele, die bundesweit aufgegriffen werden sollten, um den Zugang zu privatem Laden fair und zukunftssicher zu gestalten.
Neben rechtlichen Anpassungen spielen auch Fördermodelle eine zentrale Rolle: THG-Quoten: Seit 2022 können E-Mobilist:innen ihre eingesparten CO₂-Mengen vermarkten. Über die sogenannte Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) erhalten private wie betriebliche Nutzer:innen eine jährliche Prämie für den elektrischen Fahrstrom. Diese zusätzliche Einnahme stärkt die Wirtschaftlichkeit der E-Mobilität und fördert so deren Verbreitung.
Laden an Firmenstandorten
Firmenflotten sind ein wesentlicher Hebel für die Transformation der Mobilität. Rund 60 Prozent der E-Fahrzeuge in Österreich werden betrieblich genutzt. Wesentlich für einen erfolgreichen Umstieg sind passende Ladeangebote am Firmenstandort, weiters eine positive TCO-Berechnung (Total Cost of Ownership) sowie das Erreichen von CO2-Vorgaben für Flotten.
Die Vorsteuerabzugsberechtigung für Firmen-E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur stärkt Unternehmen und wirkt sich zugleich positiv auf den zukünftigen Gebrauchtwagenmarkt aus. Die Sachbezugsregelung für E-Dienstwagen hat sich als wirksames steuerliches Anreizmodell etabliert und funktioniert erfolgreich als Lenkungsinstrument zur Förderung nachhaltiger Mobilität für Mitarbeiter:innen.