Eichrecht für E-Ladeinfrastruktur

Die Abrechnung von Ladevorgängen birgt sowohl für die Betreiber von Ladestationen als auch für E-Mobilitätsdienstleister und E-Mobilisten viele Herausforderungen. Das Eichrecht trägt hier einen Teil dazu bei. Um die Komplexität möglichst niedrig zu halten, wird in Österreich derzeit vor allem die Zeit als Abrechnungsbasis herangezogen.

Abrechnung nach Kilowattstunde?

Die Abrechnung nach „getankten“ Kilowattstunden (kWh) ist bisher eine Ausnahme, denn teilweise fehlen zur Erfüllung dieser Vorgaben die rechtlichen wie auch technischen Voraussetzungen. „Wir würden gerne eine Abrechnung nach kWh anbieten“, sagt Ute Teufelberger, Vorsitzende des BEÖ in der Tageszeitung Die Presse. „Aber dafür braucht es eine saubere rechtliche Lösung!“ Für eine Erfassung mit geeichten Messgeräten sind rechtliche Standards notwendig, teils müssen auch erst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Rechtliche Grauzone

An den Regelungen wird bereits gearbeitet. „Wir sind in Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium und dem Eichamt“, sagt Ute Teufelberger. Jene wenigen Anbieter, die derzeit vorpreschen und den Kunden bereits – allerdings ungeeicht – Kilowattstunden statt Zeiteinheiten verrechnen, „sind mutig, machen das aber ohne Rechtsgrundlage. Sie bewegen sich in einer Grauzone“, so Teufelberger in der Die Presse.

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