
Studien belegen, dass der größte Hebel für eine Erhöhung der Neuzulassungen von Elektroautos in erster Linie Lademöglichkeiten für Nutzer zu Hause sind. In Wohnanlagen ist der notwendige Ausbau aufgrund der aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen nur schwer durchführbar. Der Genehmigungsprozess in Bestandswohngebäuden, sowie hohe finanzielle Einstiegshürden für Erstkunden sind dabei nach wie vor die größten Hemmnisse.
Der BEÖ spricht sich dafür aus, bundesweit festzulegen, dass Lademöglichkeiten für E-Autos als genehmigungsfreie Anlagen festzulegen sind, sofern keine ungewöhnlichen oder gefährlichen Umstände auftreten. In Tiefgaragen soll die Errichtung von Ladestationen grundsätzlich erlaubt werden, wenn die Gefährdung durch Ladegase verhindert wird (Belüftung) oder ein Hinweis angebracht wird, wonach das Laden mit Blei-Säure-Traktionsbatterien verboten ist. Alternativ soll auch die Einfahrt von entsprechenden Fahrzeugen untersagt werden können.
Förderungen für die Installation von intelligenter Basisinfrastruktur in Bestandswohngebäuden
Durch eine Förderung der Basisinfrastruktur zur Implementierung von technischen Gesamtladelösungen mit intelligentem Lastmanagement in Bestandswohngebäuden, können große Investitionsanreize geschaffen und nachhaltige sowie massenmarkttaugliche Ladelösungen umgesetzt werden. Durch die Installation einer intelligenten Basisinfrastruktur können, unter Berücksichtigung der bestehenden Netzinfrastruktur, bis zu 100 Prozent der Stellflächen einer Wohnanlage mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet werden.
Hunderttausende E-Fahrzeuge können so unter Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur geladen werden. Voraussetzung für die Vermeidung eines massiven und teuren Netzausbaus und der optimalen Integration der E-Mobilität in das Energiesystem, ist eine leistungsstarke und steuerbare Anbindung der E-Fahrzeuge an das Stromnetz.
Damit Netzbetreiber die vorgegebene Spannungsqualität einhalten können und dabei den Netzausbau weitestgehend vermeiden bzw. zeitlich verschieben können und darüber hinaus die zunehmend volatilere Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen optimal genutzt werden kann, bedarf es einer flächendeckenden intelligenten und leistungsfähigen Ladeinfrastruktur.
Der BEÖ empfiehlt daher für Österreich flächendeckend intelligentes Laden einzuführen. Dies ist um ein vielfaches günstiger und einfacher realisierbar als der reine Ausbau bzw. die reine Verstärkung der Netzinfrastruktur. Um diesen volkswirtschaftlichen Nutzen generieren zu können, sollen die Förderrichtlinien dahingehend gestaltet werden. Eine leistungsfähige und intelligente Ladeinfrastruktur ist die zentrale Voraussetzung um den massenhaften Einsatz von E-Fahrzeugen bewältigen zu können und die E-Mobilität optimal in das Energiesystem einzubinden. Aus Sicht des BEÖ kann dies mit der nachfolgenden Förderlandschaft erreicht werden:
Förderung für den Einbau der vorgelagerten Ladeinfrastruktur
in bestehende Wohnhausanlagen
Gefördert werden sollen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um den nachträglichen Einbau eines intelligenten Ladepunktes mit 11 kW Leistung zu ermöglichen. Dazu zählen unter anderem Planung, Netzkosten, bauliche Maßnahmen, Basisverteiler und Einrichtung für Lastmanagement, Elektrikerarbeiten, Trafos, Datenkabel, Steuereinrichtungen, Leerverrohrungen etc.
Die Förderhöhe soll bis zu 50 Prozent maximal Euro 10.000,- je 20 Garagenplätze betragen und an natürliche und juristische Personen, die Eigentümer/innen von mehr als fünf Stellplätzen sind, ausbezahlt werden. Eine Mischnutzung mit Gewerbe soll in diesem Zusammenhang möglich sein. Grundvoraussetzung sollten mindestens fünf Stellplätze in der Wohnanlage sein. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Stellplatzmieter-Eigentümer zu annähernd gleichen Konditionen an die Basisinfrastruktur angeschlossen werden können.
Der BEÖ empfiehlt daher, die Förderbedingungen so zu gestalten, dass die geförderten Anlagen erst bei Bedarf (Mieter/Eigentümer braucht eine Lademöglichkeit) in Betrieb genommen werden um unnötige Betriebskosten zu vermeiden.
Förderung für private Lademöglichkeiten in bestehende Wohnhausanlagen
Neben der Förderung zur Schaffung der Basisinfrastruktur in Wohnobjekten, soll die Anschaffung und normgerechte Installation von intelligenten Ladepunkten gefördert werden. Die Förderung soll gleichermaßen für allen Anwendungsbereiche (Wohnanlagen, Gewerbebetriebe, Einfamilienhäuser etc.) gelten.
Gefördert werden soll die Installation eines intelligenten Ladepunktes mit Typ 2 Normstecker und einer Mindestladeleistung von 11 kW in der Höhe von maximal Euro 900,- pro Ladepunkt. Die Förderung soll von natürlichen und juristischen Personen (Mieter, Wohnungseigentümer) in Anspruch genommen werden können. Die Förderung soll jedenfalls auch bei der Anschaffung von gebrauchten E-PKWs und Plug-in-Hybriden gelten. Die Förderung können auch Mieter/Eigentümer von Wohnanlagen in Anspruch nehmen, die einen Ladepunkt im Rahmen einer Gemeinschaftslösung nicht kaufen sondern via Miet- oder Contractingmodell finanzieren.
Grundvoraussetzung für die Förderung soll die Bestätigung über die Versorgung des Ladepunktes mit 100 Prozent Ökostrom; Bestätigung des Elektroinstallateurbetriebs, dass der Ladepunkt normgerecht installiert und dem jeweils zuständigen Netzbetreiber angezeigt wurde. Entfällt bei Ladepunkten, die an eine Gemeinschaftslösung in einer Wohnanlage angeschlossen wird.