Zur Erreichung der Klimaziele stehen viele Hebel zur Verfügung. Der BEÖ listet hier einige wirksame Methoden für einen raschen Übergang zu emissionsfreierer individueller Mobilität auf:
Steuerliche Anreize für Taxi- und Mietwagenflotten
Die Umrüstung der Taxi- und Mietwagenflotten ist ein wichtiger Faktor für die Elektrifizierung im städtischen Verkehr. Aufgrund der hohen Tagesfahrleistungen führt die Umstellung zu erheblichen CO2-Einsparungen. Dieser positive Effekt für die Luftqualität in Ballungsräumen sollte durch ein sinnvoll geschaffenes Förderprogramm beschleunigt werden. Da der Aufbau einer elektrischen Flotte kostenintensiv ist, empfiehlt der BEÖ ein bundesweites Förderprogramm für Taxi- und Mietwagenbetreiber.
Der BEÖ fordert, den Betreibern finanzielle Anreize für die Umstellung der Taxi- und Mietwagenflotten und die Errichtung zugeordneter Ladeinfrastruktur auch im öffentlichen Raum zu bieten.
Anpassung der Pendlerpauschale
Eine Anpassung der Pendlerpauschale für E-Fahrzeuge ist ein wichtiges Signal,
um die meist planbaren täglich gefahrenen Strecken für Arbeitnehmer:innen attraktiver zu machen. In Teilen Österreichs ist der tägliche Arbeitsweg mit dem öffentlichen Personennahverkehr nur schwer oder gar nicht möglich, und Beschäftigte sind auf die Anreise mit einem (E-)Pkw angewiesen. Die Fahrt mit dem E-Fahrzeug muss einen Mehrwert gegenüber der Fahrt mit einem konventionellen Antrieb darstellen.
Der BEÖ fordert eine Anpassung der Pendlerpauschale. Die tägliche Fahrt mit dem E-Fahrzeug muss sich von der Fahrt mit einem konventionellen Antrieb abheben und den Umstieg auf das E-Fahrzeug auch in diesem Bereich attraktiveren.
Aufhebung der De-minimis-Regelung
Die Mitgliedsunternehmen des BEÖ haben in den letzten Jahren Millionen in den Ausbau des österreichweiten flächendeckenden Ladenetzes investiert. Mit einer steigenden Anzahl von E-Fahrzeugen muss auch die Anzahl von Ladestationen im öffentlichen Bereich weiter erhöht werden. Für die Überbrückung von großen Strecken werden Ladestationen mit großen Ladeleistungen benötigt. Diese Infrastruktur ist kostenintensiv.
Förderungen der Ladeinfrastruktur unterliegen der De-minimis-Regelung*.
Damit sind viele engagierte Akteure, die den Ausbau des Ladenetzes vorantreiben, von bestehenden Förderungen ausgeschlossen. Um den Ausbau nicht vom Ausschöpfungsgrad von der De-minimis-Regelung abhängig zu machen, ist eine Ausnahme der Ladeinfrastruktur aus Sicht des BEÖ essenziell.
Der BEÖ fordert einen bedarfsgerechten Ausbau öffentlicher Ladestellen, der unabhängig von Beschränkungen in der Gesamthöhe der Förderbeträge durchgeführt werden kann.
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*De-minimis-Regelung
Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung sind Beihilfen, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Anmeldeverfahren bei der Europäischen Kommission unterliegen, da aufgrund der Betragsgrenze angenommen wird, dass weder der Wettbewerb noch der Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird.