
Gefördert werden klimafreundliche Mobilitätslösungen, die zur Forcierung des Rad- und Fußgängerverkehrs, von umweltschonendem Mobilitätsmanagement auf regionaler, kommunaler, betrieblicher sowie touristischer Ebene und zur Förderung der Umstellung von Transportsystemen, Fuhrparks und Flotten auf alternative Antriebe und Kraftstoffe beitragen.
Die Projekte müssen den Kriterien einer EU-Kofinanzierung aus den Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (LE 14-20) entsprechen. Die Kriterien für die Förderung von „Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen des LE-Programms 14-20“ finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Mobilitätsmanagement im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung (LE 14-20) finden Sie hier.