Kürzlich hat Oberste Gerichtshof (OGH) die Installation einer Wall-Box für das einphasige Laden eines E-Autos mit 3,7 kW im Wohnungs-Eigentum vereinfacht. Sie gilt als privilegiert – das heisst, sie bedarf keines Nachweises der Verkehrsüblichkeit oder des wichtigen Interesses des Antragstellers. Auch weiterhin wird die Zustimmung der Miteigentümer benötigt. Sollte die Zustimmung nicht bestehen, kann die Möglichkeit eines gerichtlichen Außerstreitverfahrens genutzt werden. In diesem Fall entscheidet der Außerstreitrichter über die Notwendigkeit eines solchen Anschlusses und ersetzt die fehlende Zustimmung der Miteigentümer. Wird eine größere Ladeleistungen benötigt, muss weiterhin gerichtlich festgestellt werden, dass ein besonderes Interesse an dieser Ladeleistung besteht.
Nicht jede Haushalts-Steckdose ist für große Strommengen geeignet. Damit der Ladevorgang zu Hause oder am Arbeitsplatz garantiert schnell und sicher ist, gibt es leistungsstarke Wall-Boxen von verschiedenen Anbietern. Foto © Schrack i-Charge