Der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) begrüßt die neuen Eichvorschriften für E-Ladestationen.
In Österreich gibt es rund 20.000 öffentliche Lademöglichkeiten – 9.000 davon im BEÖ-Roamingnetz, dem größtem Ladenetz mit 100 Prozent Öko-Strom. Der überwiegende Teil der Ladestationsbetreiber setzt, aufgrund des bisherigen Rechtslage, auf die Verrechnung nach Zeit.
Mit der ab 1. Juni 2023 geltenden neuen Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen über ‚Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie in Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge‘ hat der Gesetzgeber nun eine Rechtslage geschaffen, unter welchen Voraussetzungen an österreichischen Ladestationen nach kWh verrechnet werden darf.
„Die neue Verordnung ist ein bedeutsamer Schritt hin zu einer transparenten und gerechten Preisgestaltung für alle“, sagt Andreas Reinhardt, Vorsitzender des Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ). „Bedauerlich ist allerdings, dass die Verordnung keine praktikable Lösung für die bestehende Ladeinfrastruktur festlegt hat. Es liegt nun an den Unternehmen, Wege zu finden, um dem Wunsch der Konsument*innen nach einer Verrechnung nach kWh nachzukommen,“ so BEÖ-Vorsitzender Andreas Reinhardt.
Verordnung tritt mit 1. Juni 2023 in Kraft
Weiters wird festgelegt, dass ab 1. Jänner 2026 nur mehr Ladetarifgeräte erst-, neu- oder nachgeeicht werden, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.